Allgemeine Geschäftsbedingungen Miete

Stand: März 2023

MIETBEDINGUNGEN FÜR WOHNMOBILE/WOHNWAGEN

Allgemeine Überlegungen:

Dieses Dokument enthält die Mietbedingungen für Wohnmobile/Wohnwagen und gilt für sämtliche Buchungen.

Bitte beachten Sie, dass diese Bedingungen regelmäßig aktualisiert werden. Das letzte Aktualisierungsdatum finden Sie am Ende des Dokuments.

1. Reservierung und Rücktritt:

Die Reservierung wird erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Vermieter verbindlich.

Um die Reservierung zu sichern, ist eine Anzahlung von 250 Euro erforderlich.

Stornierungen müssen schriftlich erfolgen. Bei Rücktritt gelten folgende Gebühren:

Bis 50 Tage vor dem 1. Miettag: 10%, mindestens 250 Euro

Bis 15 Tage vor dem 1. Miettag: 50%

Weniger als 14 Tage vor dem 1. Miettag: 80%

Am Tag des Mietbeginns oder bei Nichtabnahme des Fahrzeugs: 100%

Der Mieter kann einen Ersatzmieter benennen, der den Mietvertrag erfüllt und somit die Stornogebühren entfallen.

2. Mietpreise:

Die Mietpreise richten sich nach der aktuellen Preisliste oder den Vereinbarungen im Mietvertrag.

3. Zahlungsweise:

Innerhalb von 7 Tagen nach Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 250 Euro zu leisten.

Der restliche Mietpreis und die Kaution sind spätestens bei der Fahrzeugübernahme zu entrichten.

4. Übernahme und Rückgabe:

Die Fahrzeugübernahme erfolgt zum vereinbarten Termin in den Geschäftsräumen des Vermieters.

Bei Überziehung der Mietzeit werden 25 Euro pro angefangener Stunde berechnet.

5. Kaution:

Bei Mietantritt ist eine Kaution von 1.500 Euro zu hinterlegen.

Eine Zustandsbeschreibung des Fahrzeugs wird zu Beginn der Miete erstellt.

Bei ordnungsgemäßer Rückgabe erfolgt die volle Rückzahlung der Kaution, abzüglich im Zustandsbericht aufgeführter Schäden.

Das Fahrzeug ist gereinigt und vollgetankt zu übergeben; bei mangelnder Reinigung gilt die Reinigungspauschale laut aktueller Preisliste.

6. Führungsberechtigte:

Der Mieter und Fahrer müssen mindestens 21 Jahre alt sein und der Fahrer muss seit mindestens drei Jahren im Besitz einer Fahrerlaubnis sein.

Der Mieter ist während der Mietzeit als Halter des Fahrzeugs zu betrachten.

Das Fahrzeug darf nicht zu motorsportlichen Veranstaltungen, Beförderung gefährlicher Stoffe, Weitervermietung oder für andere gewerbliche Zwecke verwendet werden, es sei denn, dies wurde ausdrücklich vereinbart.

7. Schutzbrief:

Der Vermieter hat einen Schutzbrief für die gesamte Mietdauer abgeschlossen. Die Kosten sind in der Übergabepauschale enthalten.

8. Obhutspflicht:

Der Mieter ist verpflichtet, das Fahrzeug sorgfältig zu behandeln, die Betriebsanleitungen zu beachten und die geltenden Verkehrsvorschriften einzuhalten.

Auslandsfahrten sind grundsätzlich möglich, jedoch sind Fahrten in bestimmte Länder untersagt.

9. Wartung und Reparaturen:

Der Mieter trägt die Kosten für Betriebsstoffe und vorgeschriebene Wartungsdienste.

Reparaturen zur Gewährleistung der Betriebs- oder Verkehrssicherheit sind bis zu 100 Euro eigenständig erlaubt; größere Reparaturen bedürfen der Zustimmung des Vermieters.

10. Haftung des Mieters:

Der Mieter haftet für die rechtzeitige Rückgabe des Fahrzeugs in vertragsgemäßem Zustand.

Die Haftung für Unfallschäden und Diebstahl ist auf die vereinbarte Selbstbeteiligung der Versicherung begrenzt.

Unbeschränkte Haftung gilt bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit.

11. Haftung des Vermieters:

Der Vermieter haftet für die Bereitstellung des reservierten Fahrzeugs für die vereinbarte Zeit.

Bei Ausfall kann ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug innerhalb von 7 Tagen zur Verfügung gestellt werden.

Der Vermieter haftet nicht für mittelbare Schäden.

12. Verhalten bei Unfällen:

Verkehrsunfälle sind polizeilich aufzunehmen und dem Vermieter sofort schriftlich zu melden.

Brand-, Entwendungs- und Wildschäden sind ebenfalls zu melden.

Bei Wegstreckenzählerversagen muss das Fahrzeug sofort in eine geeignete Werkstatt gebracht werden.

13. Speicherung von Personaldaten:

Der Vermieter ist berechtigt, Personaldaten gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz zu verarbeiten.

14. Gerichtsstand:

Gerichtsstand ist der Geschäftssitz des Vermieters, es sei denn, es gelten andere gesetzliche Regelungen.

15. Schlussbestimmungen:

Alle Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.

Unwirksame Bestimmungen werden so umgedeutet, dass ihr Zweck in wirksamer Weise erfüllt werden kann

Zwingende gesetzliche Vorschriften bleiben unberührt und gelten als vereinbart.

Regeln und Bedingungen für die Dachzelt-Vermietung bei Kara Onetools e.U.

Kaution:

  • Eine Kaution von 400 Euro ist vor der Übernahme des Dachzelts in bar zu hinterlegen.

  • Ohne die Hinterlegung der Kaution behalten wir uns vor, das Dachzelt nicht auszuhändigen.

  • Die Kaution wird nach einwandfreier Rückgabe des Dachzelts zurückerstattet.

Sauberkeit:

  • Das Dachzelt wird gereinigt übergeben und muss in diesem Zustand zurückgegeben werden.

  • Bei nicht gereinigter Rückgabe wird eine Reinigungsgebühr von 50 Euro berechnet.

Zahlungsbedingungen:

  • Die Leihgebühr ist im Voraus für den vereinbarten Zeitraum zu entrichten.

  • Bei Vertragsabschluss ist eine Anzahlung von 30 % zu leisten, der Restbetrag ist vor der Übergabe fällig.

Stornierung:

  • Bei Stornierung bis 30 Tage vor Mietbeginn wird eine Gebühr in Höhe von einem Drittel des Gesamtbetrags erhoben.

  • Bei späterer Stornierung ist die volle Leihgebühr fällig.

Rückgabe und Verzögerungen:

  • Das Dachzelt muss pünktlich am letzten Tag der Mietdauer zurückgegeben werden.

  • Verzögerungen unterliegen den angegebenen Gebührenregelungen.

Zustand und Haftung:

  • Das Dachzelt muss in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden.

  • Der Mieter haftet für Schäden oder fehlende Teile bis zur Abnahme durch den Vermieter.

  • Reparaturen zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Reparaturkosten werden bei Zustimmung durch den Vermieter übernommen.

Nutzung und Weitergabe:

  • Das Dachzelt darf ausschließlich bestimmungsgemäß genutzt werden.

  • Eine Weitergabe an nicht im Vertrag genannte Personen ist untersagt.

  • Der Mieter haftet auch für Schäden durch andere Personen oder unbefugte Nutzung während des Mietzeitraums.

Haftung des Vermieters:

  • Der Vermieter haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

  • Schäden durch den Ausfall des Mietgegenstands vor Mietbeginn fallen nicht in seine Verantwortung.

Rauchen und Sicherheit:

  • Rauchen ist in den Fahrzeugen strengstens untersagt.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug über geeignete Dachträger oder eine Dachreling verfügt, um das Dachzelt sicher zu montieren.

Mietvertrag und Abholung/Rückgabe:

  • Das Mietverhältnis kommt erst durch schriftliche Bestätigung seitens Kara Onetools e.U. zustande.

  • Abholung und Rückgabe erfolgen ausschließlich auf dem Firmengelände von KARAONETOOLS e.U.

Nutzungshinweis für das gemietete Dachzelt: Bitte beachten Sie die folgende Nutzungshinweis-Regel, um eine sichere und angenehme Verwendung des gemieteten Dachzelts sicherzustellen:

Sicherheitsregeln:

  • Betreten und verlassen Sie das Dachzelt vorsichtig, um mögliche Stürze oder Verletzungen zu vermeiden.

  • Achten Sie darauf, dass alle Reißverschlüsse und Verschlüsse ordnungsgemäß geschlossen sind, um die Sicherheit zu gewährleisten.

  • Das Dachzelt darf nicht als Spiel- oder Klettergerüst genutzt werden. Halten Sie Kinder davon ab, darauf zu spielen.

  • Nutzen Sie das Dachzelt nicht bei extremen Wetterbedingungen wie starkem Wind, heftigem Regen oder Schnee. Dies kann die Stabilität des Zelts beeinträchtigen.

  • Vermeiden Sie das Aufstellen von offenem Feuer, Kerzen oder anderen brennbaren Gegenständen im oder in der Nähe des Dachzelts.

  • Rauchen ist im Dachzelt strengstens untersagt, um Brandgefahr zu minimieren.

Pflegehinweise:

  • Halten Sie das Dachzelt sauber und vermeiden Sie das Einbringen von Sand, Steinen oder Schmutz, um die Materialien in gutem Zustand zu erhalten.

  • Schützen Sie das Dachzelt vor scharfen Gegenständen, Werkzeugen oder spitzen Objekten, um Beschädigungen des Zeltmaterials zu verhindern.

  • Stellen Sie sicher, dass Ihr Fahrzeug über geeignete Dachträger oder eine Dachreling verfügt, um das Dachzelt sicher zu montieren.

Tragfähigkeit und Belastung:

  • Bitte beachten Sie die Tragfähigkeit des Dachzelts und vermeiden Sie übermäßige Belastung, um Schäden zu verhindern.

  • Achten Sie darauf, dass Sie die angegebene maximale Tragfähigkeit des Dachzelts nicht überschreiten. Dies kann die Sicherheit beeinträchtigen.

Verwendungszweck und Einschränkungen:

  • Das Dachzelt darf ausschließlich für den vorgesehenen Zweck, nämlich als Camping-Unterkunft, verwendet werden.

  • Jegliche andere Verwendung, die von der bestimmungsgemäßen Nutzung abweicht, ist strengstens untersagt und kann zu ernsthaften Verletzungen oder Beschädigungen führen.

Verantwortung und Haftung:

  • Der Mieter haftet für Schäden oder fehlende Teile bis zur Abnahme durch den Vermieter.

  • Reparaturen zur Gewährleistung der Betriebs- und Verkehrssicherheit bedürfen der Zustimmung des Vermieters. Reparaturkosten werden bei Zustimmung durch den Vermieter übernommen.

  • Der Mieter haftet auch für Schäden durch andere Personen oder unbefugte Nutzung während des Mietzeitraums.

Bitte befolgen Sie diese Nutzungshinweise sorgfältig, um eine sichere und angenehme Verwendung des gemieteten Dachzelts zu gewährleisten.

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